Personalassistent / Personalassistentin
Suchen Sie den Einstieg ins Personalwesen? Das spannende und vielschichtige Feld des Personalwesens bietet Neu- und Quereinsteigern die Möglichkeit, sich mit der Ausbildung "Personalassistent/in" in der Thematik zu positionieren. Eine erfolgreich absolvierte Prüfung ist die Zulassungsbedingung für Ihre Karriere im Personalwesen.
Neue Bezeichnung 2022: HR-Assistentin / HR-Assistent
Ab Herbst 2022 ändert sich die offizielle Bezeichnung für den Lehrgang. Er bleibt jedoch der ideale Einstieg nach einem Lehrabschluss mit EFZ in den HR-Bereich.
Erste Schritte im HR-Bereich
Mit der Ausbildung zur Personalassistentin bzw. zum Personalassistenten eignen Sie sich die notwendigen Kenntnisse an, um die anstehenden Aufgaben in der Personaladministration in KMU oder auch in öffentlichen Unternehmen selbständig zu führen. Sie sind befähigt, in grösseren Unternehmen die Funktion als Personalassistentin oder Personalassistenten wahrzunehmen. Hierbei sind in der Lage, das Management tatkräftig zu unterstützen sowie gegenüber der Linie grundlegende HR-Aufgaben zu vertreten. Mit Ihrer täglichen Arbeit entlasten Sie Ihre Vorgesetzten wirksam und gewinnbringend. Die Zertifikatsprüfung ist Ihr Einstieg ins Personalwesen und gilt als eine der Zulassungsbedingungen für die
eidgenössische Berufsprüfung für HR-Fachleute.
Ihr neues Grundwissen in HR und Personaladministration
Mit der Weiterbildung zur Personalassistentin bzw. zum Personalassistenten legen Sie Basis für eine erfolgreiche Karriere im Personalwesen. Sie erhalten einen Einblick in das Human Resource Management (HRM), lernen dabei u.a. Aspekte der Personalplanung, Mitarbeiterbeurteilung und die klassischen Instrumente der Unternehmensführung kennen. Im Bereich der Personaladministration eignen Sie sich beispielsweise Kenntnisse der Personalbeschaffung und -freistellung an, Sie lernen Arbeitszeugnisse zu erstellen und zu interpretieren sowie Arbeitszeit und -bewilligungen zu verstehen.
Nach Abschluss Ihrer Ausbildung sind Sie in der Lage Lohnabrechnungen und Lohnausweise zu erstellen sowie fachspezifische Auskünfte im Bereich der Sozialversicherungen abzugeben. Sie erarbeiten sich ausserdem grundlegende Kenntnisse im Schweizer Arbeitsrecht und sind mit den Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraut.
Für wen ist die Ausbildung Personalassistent/in geeignet?
Diese Weiterbildung ist ideal für Personen, die Ihre Karriere im Personalbereich planen. Die Zertifikatsprüfung vermittelt ein breites Basiswissen, welches anschliessend in einem zweiten Schritt mit dem eidgenössischen Fachausweis vertieft wird. Ebenfalls empfehlenswert ist die Ausbildung zur Personalassistentin bzw. zum Personalassistenten für alle Personen, die eine Beschäftigung in der Personaladministration anstreben oder sich einen ersten Einblick ins Personalwesen verschaffen möchten.
Zulassungsbedingungen für die Zertifikatsprüfung Personalassistent/in
Sie werden zur Zertifikatsprüfung zugelassen, wenn Sie
- eine Maturität oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis sowie 2 Jahre allgemeine Berufserfahrung (nach Abschluss der Ausbildung) vorweisen können, oder
- keine Maturität bzw. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mitbringen, aber 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung (nach Abschluss der Ausbildung) vorweisen können.
Ablauf der Zertifikatsprüfung Personalassistentin
Die IT-gestützte Zulassungsprüfung wird an einem einzigen Tag durchgeführt und dauert insgesamt 3 Stunden. Die Prüfung wird über die Prüfungsplattform e-tutor durchgeführt, entweder an einerm der 4 Prüfungsorte oder Zuhause.
Kosten & Prüfungstermine 2024
Die Prüfungen finden 2x pro Jahr statt, jeweils im Frühling und Anfang Herbst. Die erste Zertifikatsprüfung des Jahres 2024 findet am 4./5. März 2024 in Bern, Genf, Lugano oder Zürich statt (der Ort ist frei wählbar). NEU: Sie können die Prüfung auch Zuhause absolvieren. Anmeldeschluss für die Frühjahresprüfung ist der 10. Januar 2024. Die Prüfungsgebühr beträgt 490 Franken.
Die zweite Zertifikatsprüfung im Herbst findet am 2./3. September 2024 statt, die Anmeldung hat vom 15. Mai bis 1. Juli zu erfolgen.
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