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HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidg. FA

Sie haben bereits erste Erfahrungen im Personalwesen gesammelt und diese mit der Zertifikatsprüfung Personalassistent/in erfolgreich dokumentiert. Mit der Berufsprüfung zur HR-Fachfrau bzw. zum HR-Fachmann gehen Sie jetzt den nächsten Schritt auf Ihrer Karriereleiter. Dabei stehten Ihnen drei aktuelle Berufsbilder wahlweise zur Verfügung, entweder im HR-Management oder in der Personalvermittlung.

Drei Berufsbilder / Fachrichtungen stehen für Sie bereit

  • Fachrichtung A - Betriebliches HR-Management: Spezialisieren Sie sich im HR-Management und werden Sie zur kompetenten Ansprechperson und gefragten Fachperson in verschiedenen HR-Prozessen. Ihr Einsatzgebiet umfasst sämtliche Funktionen eines modernen Personalmanagers: Stellenbewertungen, Erstellung von Anforderungsprofilen, Personalgewinnung, Personalbeurteilung und -entwicklung, Lohnabrechnungen, Einhaltung von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsanforderungen, usw.
  • Fachrichtung B - Öffentliche Personalvermittlung und -beratung: Möchten Sie eher im Bereich der öfffentlichen Personalvermittlung und -beratung tätig werden? Dann ist die Fachrichtung B genau das Richtige für Sie. Sie verfügen über ein breites Fachwissen in allen Personalbereichen. Sie können sowohl in der Personalberatung, Stellenvermittlung oder auch auf RAVs (regionalen Arbeitsvermittlungszentren) tätig werden. In Ihrer täglichen Arbeit orientieren Sie sich an den Vorgaben des Bundesgesetzes (AVIG). Sie übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben, koordinieren Ihre eigenen Aufgaben mit denen anderer Institutionen und haben ein breites Einsatzspektrum vor sich.
  • Fachrichtung C - Private Personalvermittlung und -verleih: Sie sehen Ihre Zukunft im privaten Personalvermittlungsgeschäft? Mit der Fachrichtung C schaffen Sie hierzu perfekte Voraussetzungen. Sie unterstützen Ihre Kunden (Unternehmen, welche Arbeitskräfte suchen und Stellensuchende) im gesamten Prozess der Stellensuche. Zu Ihren Kernaufgaben zählen auch die Führung und Vermittlung von Temporärstellen. Sie bauen sich ein stabiles Kundennetzwerk auf und koordinieren die verschiedensten Ansprüche Ihrer Kunden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung

  • Abschluss eines Eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ), einer Maturität oder eines gleichwertigen Abschlusses
  • Erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistentin (das Zertifikat muss vom Trägerverein ausgestellt, gestempelt und unterschrieben sein und darf nicht älter als 5 Jahre sein) oder eines gleichwertigen Ausweises (z.B. Sachbearbeiter/in Rechnungswesen edupool/KVSchweiz) mit Äquivalenz von HRSE
  • 2 Jahre Berufspraxis in einem qualifizierten HR-Bereich (bei 100%-Anstellung)
  • 4 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit EFZ oder einer gleichwertigen Ausbildung

Prüfungstermine und Prüfungsgebühr 2024

Die Berufsprüfung zur HR-Fachfrau bzw. zum HR-Fachmann mit eidg. FA findet 1x pro Jahr im Herbst statt. Die  Prüfung besteht aus einem schriftlichen (HR-Generalistenwissen und Fallstudie) und einem mündlichen Teil. Die Berufsprüfung 2024 findet am 7. September 2024 (HR-Generalistenwissen) in Bern, Buchs SG und Zürich statt. Die integrierte Fallstudie (Fachrichtung A, B oder C) wird am 12. September 2024 in Winterthur geprüft. Die mündliche Prüfung ist auf Ende Oktober (21. Oktober) in Fribourg angesetzt. Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 1'200.-. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist ab 8. März bis zum 22. März 2024.

Abschluss und Titel

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie je nach Fachrichtung folgenden eidgenössischen Titel:

  • HR-Fachmann/-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Betriebliches Human Resources Management
  • HR-Fachmann/-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
  • HR-Fachmann/-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Fachrichtung Private Stellenvermittlung und -verleih

» Hier finden Sie alle Schulen (36), welche die Ausbildung HR-Fachfrau / HR-Fachmann mit eidg. FA anbieten

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