Sascha Kläy

Neuer Titel für eidg. FA: Professional Bachelor Schweiz

August 26, 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 heisst dein eidgenössischer Fachausweis oder dein HF-Diplom nicht mehr nur so, wie du es kennst. Die Schweiz führt zwei neue Titelzusätze ein: Professional Bachelor und Professional Master. Was steckt dahinter, wer profitiert davon, und was bleibt beim Alten? Wir bringen Klarheit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» führen.
  • Der Bundesrat hat das Datum am 24. Juni 2026 definitiv beschlossen. Die Referendumsfrist ist bereits am 17. April 2026 ungenutzt abgelaufen – die Reform ist also rechtlich fix, es gibt keine Unsicherheit mehr.
  • Der Zusatz gilt auch rückwirkend: Wer den Abschluss schon vor 2026 gemacht hat, darf den Titel trotzdem führen – ganz ohne neue Prüfung.

Wer bekommt welchen Titel?

Die neuen Zusätze sind an bestehende Abschlüsse gekoppelt, nicht an einen neuen Bildungsgang:

Bisheriger AbschlussNeuer Titelzusatz
Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung)Professional Bachelor
Diplom Höhere Fachschule (HF)Professional Bachelor
Eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfung)Professional Master

Beide HF-Diplome und Fachausweise liegen auf Niveau 5–6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR), das HF-Diplom konkret auf Stufe 6 – demselben Niveau wie ein akademischer Bachelor.

Wie wird der Titel geschrieben?

Der Zusatz ersetzt deinen bisherigen Titel nicht, er ergänzt ihn. Konkret sieht das so aus:

  • Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau mit eidg. FA, Professional Bachelor
  • Dipl. Betriebswirtschafter/in HF, Professional Bachelor
  • Marketingleiter/in mit eidg. Diplom, Professional Master

Wichtig: «Professional Bachelor» allein, ohne den geschützten Schweizer Titel davor, ist nicht zulässig. Der Zusatz wird immer durch ein Komma vom ursprünglichen Titel getrennt und in der jeweiligen Amtssprache geführt.

Was, wenn ich meinen Abschluss schon habe?

Hier die gute Nachricht: Du musst nichts tun.

  • Schliesst du nach dem 1. Oktober 2026 ab, erscheint der Titelzusatz automatisch und kostenlos direkt auf deiner Abschlussurkunde.
  • Hast du vor dem 1. Oktober 2026 abgeschlossen, darfst du den Titelzusatz ab diesem Datum trotzdem führen – auch ohne neues Dokument. Das SBFI und die Höheren Fachschulen stellen dafür keine neuen Diplome oder Fachausweise aus.
  • Wer den Zusatz offiziell schriftlich bestätigt haben möchte, kann ab Mitte Oktober 2026 beim SBFI gegen eine Gebühr einen Diplomzusatz beantragen.

Warum diese Reform überhaupt?

Der Grund liegt im sogenannten «Title Gap»: Schweizer Abschlüsse der höheren Berufsbildung sind zwar auf Tertiärstufe angesiedelt und beruflich hoch angesehen, im internationalen Kontext – etwa bei ausländischen Recruitern oder in HR-Systemen, die nach «Bachelor» oder «Master» filtern – fehlte bisher aber ein vertrautes Label. Mit «Professional Bachelor» und «Professional Master» soll die höhere Berufsbildung international sichtbarer und vergleichbarer werden, ohne dass sich am Inhalt oder Niveau der Ausbildung etwas ändert.

Ist das jetzt dasselbe wie ein FH-Bachelor?

Kurze Antwort: gleichwertig, aber nicht gleichartig.

Gleichwertig heisst: Dein Abschluss liegt auf der Tertiärstufe, dort, wo auch Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse eingestuft sind. Nicht gleichartig heisst: Der Weg dorthin unterscheidet sich grundlegend. Die höhere Berufsbildung ist praxisorientiert und in aller Regel berufsbegleitend, während ein FH- oder Uni-Studium akademisch ausgerichtet ist.

Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium ändert sich durch den neuen Titel nichts: Diese erfolgt weiterhin individuell («sur dossier») und liegt im Ermessen der jeweiligen Hochschule.

Fazit

Der Professional Bachelor und Professional Master sind kein neuer Bildungsweg, sondern ein cleverer Zusatz zu bewährten Schweizer Abschlüssen. Für dich als Absolvent/in bedeutet das: mehr internationale Sichtbarkeit, ohne dass du etwas dafür tun musst. Wenn du schon einen Fachausweis oder ein HF-Diplom hast, darfst du den neuen Titel offiziell führen.

Article by Sascha Kläy

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